Um die Sicherheit in der Eigen- und Fremdkapitalplanung zu erhöhen, wird im Bankensektor seit langem auf konkrete Umsetzungsvorschläge bei den MREL Vorgaben gewartet. Wie gewöhnlich gibt Basel (hier mit den entsprechenden TLAC Vorgaben) die Richtung vor.
Im Mai 2016 wurde in der EU dieVerordnung EU 2016/1450, die die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL, Minimum Requirement on Eligible Liabilities) fixiert, offen sind jedoch noch die von der Aufsicht festzulegenden konkreten MREL Vorgaben für die meisten Institute.
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