ALM Forum

Durch die Finanzkrise wurden Schwachstellen bei Quantifizierung und Steuerung der Risiken im Bankensystem sichtbar und führen zu neuen Anforderungen an die Bankenwelt. Insbesondere wurde das Asset Liability Management (ALM) zu einem ganz wesentlichen Bestandteil jeder Bank.

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Themen

Die 2011 aufgedeckten Manipulationen von Referenzzinssätzen, unter anderem des LIBOR und des EURIBOR, diente der IOSCO (Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden) als Motivation, eine Reform der Benchmarks zu initiieren. 2016 verabschiedete die Europäische Union daraufhin die Benchmark-Verordnung (BMR). Kritische Benchmarks mussten demnach mit einer Frist bis Ende 2021 ersetzt werden – hierzu zählten unter anderem EURIBOR, LIBOR und EONIA. Von einer Umstellung der Benchmarks sind alle zinsgebundenen Produkte wie variabel verzinsliche Wertpapiere, Kredite und Derivate betroffen.

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Zentralbanken und Aufsichtsbehörden fordern die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement der Banken sowie im Monitoring der Finanzmarktstabilität. Damit sind die Banken gefordert, eine systematische Berücksichtigung der ESG (Environment/ Social/Governance) Risiken in der Ausrichtung ihrer Geschäftsmodelle in ihren Organisationsstrukturen, sowie eine fortlaufende Erfassung und Steuerung der ESG Risiken und deren Auswirkungen auf Kapital/Ertrag und Liquidität zu berücksichtigen.
Der neue Aktionsplan der EBA (EBA „Discussion Paper on management and supervision of ESG risks for credit institutions” Januar 2021) sowie die entsprechenden Richtlinien der EZB („Guide on climate-related and environmental risks“ November 2020) sind eindeutige Zeichen dafür, dass der aktuelle Schwerpunkt der Aufsicht auf der Steuerung der ESG Risiken liegt.

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„Deepdiving“ im Asset Liability Management will unser ALM Forum leisten. Wunderbar, wenn Sie interessiert sind. Lesen Sie hier mehr über die 8 wichtigsten Zinsrisiko Strategien.

Wir haben jetzt für Sie eine spezielle Ausgabe:

  • Ein Booklet mit den wichtigsten 8 Zinsrisiko Strategien zum Download
  • Einen Link zur i28 Zinsrisikosimulation, um ALM Zinsrisiko-Strategien auch praktisch anzuwenden
  •  Eine „i28 Urkunde“ am Ende des i28 Tutorials zum Nachweis Ihres Strategiewissens

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Mit der CRR II nimmt die Kommission in Titel IV die seit langem erwartete Konkretisierung der Vorgaben für die NSFR vor. Nachdem der Vorschlag am 07.06.2019 vom Rat beschlossen wurde (EU 2019/876) und die neuen Bestimmungen zwei Jahre nach dessen Annahme verpflichtend anzuwenden sind, wird der Standard ab Juli 2021 für Banken verpflichtend zu melden und einzuhalten sein. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine EU-Verordnung handelt und deshalb diese Frist unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt.

Zu welchen zusätzlichen Kosten die NSFR in der Kalkulation führt, möchten wir in diesem Artikel behandeln und entsprechende Ansätze präsentieren.

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Am 19. Juli 2018 hat die EBA ihre finalen Leitlinien bezüglich der Mindeststandards zur Zinsrisikosteuerung im Bankbuch publiziert (“Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuches” EBA/GL/2018/2). In diesem Artikel behandeln wir die Berücksichtigung von Zinsoptionalitäten, sowie Methoden zur Berücksichtigung der impliziten und expliziten Optionen. Damit kann – aufsichtsrechtlich abgesichert – abgeklärt werden, um welchen Betrag Zinsoptionen das Risiko im Bankbuch erhöhen oder verringern und die Zinsrisikostrategie der Bank entsprechend neu defniert werden.

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Am 19. Juli 2018 hat die EBA ihre finalen Leitlinien bezüglich der Mindeststandards zur Zinsrisikosteuerung im Bankbuch publiziert (“Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuches” EBA/GL/2018/2). In diesem Artikel versuchen wir, einen Überblick über die Anforderungen, die die IRRBB Umsetzung 2019 mit sich bringt, zu geben.

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Zinsrisikosteuerung im Aktiv-/Passiv Management (oder ALM) – lohnt sich der Aufwand, hat das Zinsrisiko einen signifikanten Ergebniseffekt für die Bank? Die Aufsicht meint JA, verstärkt die Regularien und warnt vor steigenden Zinsen. Auch wir meinen JA – denn jedes Risiko ist auch eine Ertragschance. In diesem Artikel versuchen wir, die Ergebnispotenziale einer (konservativen) Zinsrisikosteuerung zu quantifizieren und die Voraussetzungen und Ressourcen zur Hebung dieser Potenziale zu beschreiben.

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Die EZB hat ihren ICAAP Leitfaden zur Konsultation publiziert. Sie drängt zur Eile: Im zweiten Halbjahr 2018 soll er publiziert werden und 2019 bereits als Grundlage der SREP Beurteilung der Banken angewendet werden. Das bedeutet Umsetzung in den Banken noch 2018. Das bedeutet aber auch die Berücksichtigung zukünftiger gesetzlicher Vorhaben in der ICAAP Planung und in der Stressfallbetrachtung. Fazit: Steuerung im 99% Konfidenzintervall ist schon lange her. Und die Basel 3 Maxime „Steuerung im Stressfall“ wird gerade abgelöst durch „Steuerung im Stressfall Heute und in Zukunft“.

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Um die Sicherheit in der Eigen- und Fremdkapitalplanung zu erhöhen, wird im Bankensektor seit langem auf konkrete Umsetzungsvorschläge bei den MREL Vorgaben gewartet. Wie gewöhnlich gibt Basel (hier mit den entsprechenden TLAC Vorgaben) die Richtung vor.

Im Mai 2016 wurde in der EU dieVerordnung EU 2016/1450, die die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL, Minimum Requirement on Eligible Liabilities) fixiert, offen sind jedoch noch die von der Aufsicht festzulegenden konkreten MREL Vorgaben für die meisten Institute.

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Mit der CRR2 treten zwei Regelungen in Kraft, die bei Banken zu einer totalen Neuausrichtung der Investitionen in Fonds führen wird. Zum einen die neue Eigenmittelunterlegung von Fonds (Art.132 CRR2) und zum anderen die Regeln zur Trennung von Bank- und Handelsbuch (Art.104 CRR2). Die Bankgesetzgebung folgt dabei zwei Grundsätzen: Einzelrisiken müssen identifizierbar sein (Look through) und: Fonds dürfen kein ausgelagertes Handelsbuch sein.

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Die EU Kommission hat am 23.11.2016 u.a. ihre Vorgaben für die Umsetzung des noch offenen Basel III Themas Net Stable Funding Ratio (NSFR) finalisiert. Da Kreditinstitute bisher weniger Erfahrungen mit der Steuerung des NSFR haben, ist es kritisch, ein Steuerungskonzept bereits vor der bindenden Einführung umzusetzen. Im Gegensatz zur LCR können keine kurzfristigen Steuerungsmaßnahmen zur Erfüllung der Mindestquote getroffen werden.

Um die NSFR-Quote zu erfüllen ist vielmehr eine mittel- bis langfristige Umstrukturierung der Bilanz und ggf. eine Anpassung des Geschäftsmodells notwendig. Dies macht die NSFR als strukturelle Liquiditätsanforderung in der Unternehmenssteuerung relevant, als die kurzfristige LCR-Kennziffer. In unserm ALM Forum Nr. 18 möchten wir einen Überblick über die konkreten Umsetzungsvorgaben und die Abweichungen gegenüber den bisherigen Vorschlägen von Basel aufzeigen.

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Die Basel 3 Anforderungen an das Eigenkapital, die Liquidität und die Offenlegung, die zwischen 2016 und 2019 in Kraft treten sind für Banken eine erhebliche Herausforderung. Da die neuen Rahmenbedingungen auch die Strategien des Asset Liability Managements (ALM) direkt und indirekt beeinflussen, ist es wichtig den Überblick über die Inhalte und den Fahrplan im Auge zu behalten. Diesen Überblick bzgl. Inhalte und Umsetzungsdaten zu liefern, ist die Zielsetzung unseres ALM Forums im Dezember 2016

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Mit IFRS 9 ist ab 01.01.2018 die Berechnung der Wertminderungen neu geregelt. Zusätzlich hat das Basel Committee of Banking Supervision (BCBS) mit ihren “Guidance on credit risk and accounting for expected credit loss” im Dezember 2015, die Rahmenbedingungen für die Umsetzung im Bankensektor festgelegt.
Die neuen Wertberichtigungsregelungen werden einen wesentlichen Einfluss auf die zukünftigen GuV Ergebnisse, die Kapitalbasis, die Kreditrisikoprozeduren und die Systemanforderungen der Banken haben.

Unser ALM Forum Artikel gibt einen Überblick über die neuen Regelungen, zeigt an einem Beispiel die GuV Effekte und leitet die Konsequenzen für die Banken ab.

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Wir stellen Ihnen heute einen Standardansatz zur Berechnung des Credit Spread Risikos im ICAAP vor. Er leitet sich aus den BIS Regeln für die Marktrisikomessung im Handelsbuch ab.

Wenn Sie Erfahrung haben, inwieweit die Ergebnisse unseres Portfoliobeispiels mit der Praxis übereinstimmt, lassen Sie es uns bitte wissen.

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Im Januar 2016 hat die BIS ihre finalen Standards für die Neuregulierung der Marktrisikounterlegung für Handelsbuchpositionen veröffentlicht. Die neuen Vorgaben der BIS ergeben im Wesentlichen folgende Konsequenzen für die ALM Aktivitäten der Banken:

  • Neue Bestimmungen welche Geschäfte dem Handelsbuch und dem Bankbuch zuzuordnen sind, und dem daraus folgenden Risiko, dass das Volumen der Handelsbuchpositionen ansteigt.
  • Zusätzlicher Druck Absicherungspositionen unter den IFRS Hedge Accounting Rahmenbedingungen darzustellen.
  • Neuer Standardansatz für die Messung des Credit Spread Risikos, der sich auch zum Standard bei der Credit Spread Messung entwickeln kann

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Bei der Bankbuchsteuerung ist eine Komitee-Struktur eine gängige Umsetzungsform im Hinblick auf die Organisationsstruktur. Mit den jeweiligen Komitees geht jedoch auch eine Entscheidungsbefugnis einher, welche klar zu strukturieren ist. Einen wesentlichen Punkt stellt dabei die getrennte Betrachtung von Asset-Liability-Management und Gesamtbanksteuerung dar, welche oft synonym verwendet wird, jedoch bei einer gesamtheitlichen Betrachtung unterschiedliche Zielthemen aufweist.

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Zinsrisiken im Bankbuch sind eine wesentliche Ertragsquelle vor allem für regionale Banken. Nachdem sowohl die Darstellung der Zinsrisiken, als auch die Risikomessansätze bei den einzelnen Banken sehr unterschiedlich implementiert sind, hat die EBA im Mai 2015 eine Vorgabe für die Mindeststandards publiziert, die ab 1.1.2016 umzusetzen sind.

Die Spielräume bei der Darstellung der

  • Kundeneinlagen mit nicht definierten Zinsbindungen
  • der Eigenmittel
  • der impliziten Optionalitäten bei den Kundenprodukten
  • und der Risikomessansätze

sind damit stark reduziert.

In unserem Artikel präsentieren und diskutieren wir die Vorgaben der EBA und ihre Implikationen für die Zinsrisikosteuerung im ALM.

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Was bedeutet eigentlich “fully loaded” im Zusammenhang mit den ständig steigenden Eigenkapitalanforderungen für die individuelle Bank? Diese Frage hat das Bank Management unter Berücksichtigung aller heute bekannter und erwarteter Regularien zu klären. Aufgabe des ALM – der Gesamtbanksteuerung – wird es sein, die Bank auf das beschlossene Ziel hin zu steuern. In der aktuellen Ausgabe des ALM-Forums geben wir einen umfassenden Überblick zum Thema “erwarteter Eigenkapitalbedarf” sowie Argumente für die Ziele. Teil 1 bildet die inhaltliche Argumentation sowie die Quantifizierung, Teil 2 gibt einen Überblick der relevante Regularien zum Thema. Der dritte Teil beinhaltet Definitionen und Quellen zu den Teilen 1 und 2.

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Die LCR ist eine zentrale Verbesserung der Bankenregulierung, da fehlende internationale Mindestliquiditätsvorgaben ein Austrocknen des Geldmarktes in der Finanzkrise überhaupt erst möglich gemacht haben. Erste Entwürfe für die neuen Liquiditätsregeln lagen bereits 2009 vor, in den ersten sehr stark an der Sicherheit orientierten forschen Entwürfen wurde im Laufe der Zeit differenziert, um die Kreditvergabefähigkeit des Bankensektors nicht wesentlich zu beeinträchtigen und um eine breitere Palette von hochliquiden Produkten berücksichtigen zu können. Die finale Kalibrierung der LCR wurde  nun am 10.10. 2014 mit Geltungsbeginn 1.10.2015 veröffentlicht. Proberechnungen der EBA (European Banking Authority) gehen davon aus, dass dadurch ca.10% der Bilanzsumme in „High Quality Liquid Assets“ zu halten sein werden.

Der Artikel zeigt die wesentlichen Änderungen gegenüber der von Basel vorgeschlagenen Ratio, mit einem Schwerpunkt in hoch geratenen Staatsanleihen auf und diskutiert die Konsequenzen.

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Sowohl der verstärkte Einsatz von Sicherheiten (Repos, Pfandbriefemissionen, ECB Refinanzierung, Margins bei Derivaten) als auch die bevorzugte Behandlung von staatsgarantierten Primäreinlagen in der Resolution führen zur einer Schrumpfung der Assets, die bei einer Resolution zur Deckung von unbesicherten Einlagen zur Verfügung stehen.

Die Banken (und im weiteren Sinne das ALM) sind damit gefordert, die Asset Encumbrance aktiv zu steuern und mit entsprechenden Limiten zu begrenzen. In diesem Artikel präsentieren und diskutieren wir die verschiedenen Möglichkeiten zur Berechnung dieser Kennzahl.

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Durch die unterschiedliche Bewertung von Bankbuchpositionen und Derivaten kommt es zu ungewollten Schwankungen im GuV-Ergebnis. Mit dem IAS 39 wurden Rahmenbedingungen geschaffen (Hedge Accounting), wodurch diese GuV-Schwankungen ausgeglichen werden sollten. Durch die starren Regelungen war es allerdings nur begrenzt möglich, sinnvolle Absicherungsstrategien durchzuführen.

Mit IFRS 9 wurden die die Kritikpunkte der Anwender aufgenommen und die Regelungen für Hedge Accounting praxisnäher gestaltet, v.a. allem in Bezug auf die Risikostrategie, welcher im IFRS 9 eine tragende Rolle zugewiesen wird.

Im folgenden Artikel möchten wir die auffallendsten Änderungen durch IFRS 9, im Vergleich zum IAS 39, aufzeigen.

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Die Erhöhung der Credit Spread Volatilität durch den massiven Aufbau der Anleiheportfolien der Banken macht es erforderlich, das Credit Spread Risiko zu quantifizieren, um unerwünschte Effekte in der GuV zu vermeiden. Um dies zu erreichen ist es erforderlich, das Credit Spread-Risiko vom Zinsrisiko der Anleiheposition zu trennen, die Bewertungsergebnisse im Zeitablauf in der GuV sauber zu erfassen sowie das Credit Spread-Risiko (auf Portfoliobasis) zu messen.

Der folgende Artikel zeigt die Methoden der Credit Spread-Berechnung sowie die Erfassung des Credit Spread Risiko-Ergebnisses in der GuV.

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Die Verwendung von unterschiedlichen Zinskurven im Kundengeschäft und ALM/Risikomanagement kann zu “Fehlern” in der Steuerung sowie zu negativen Ergebniseffekten auf Gesamtbankebene führen. Ein weiteres Problem stellen die in EURIBOR/LIBOR Sätzen enthaltenen Liquiditätskosten der meldenden Banken dar, wodurch das Zins- und Liquiditätsrisikoergebnis nicht sauber berechnet und gesteuert werden können.

Die Lösung: Einpreisen der Basis Swap Kosten der unterschiedlichen Basis-Zinskurven in die entsprechenden Produkte sowie Umstieg auf die EONIA-Swapkurve als Zins-Transferpreis. Der vorliegende Artikel behandelt diese Gesamtbanksteuerungsprobleme und zeigt eine praktikable Lösung anhand praxisorientierter Zahlenbeispiele auf.

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Die Steuerung des Liquiditätsrisikos und die damit einhergehende Verrechnung von Liquiditätskosten ist seit der Finanzmarktkrise noch wichtiger geworden, nicht nur auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen, sondern auch aus “ökonomischer” Gesamtbanksteuerungssicht.

Dies setzt, neben der Bestimmung der Stress-Kapitalbindung, die transparente Ableitung einer Liquiditätskostenkurve voraus, wodurch es dem ALM möglich ist, das Liquiditätsrisiko zu steuern sowie Liquiditätskosten aufwandsgerecht zu verrechnen. Der Artikel gibt einen Überblick über die Anforderungen, die erfolgsneutrale Berechnung sowie Einflussfaktoren auf die Verrechnung der Liquiditätskosten.

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Eine spezielle Herausforderung im Zusammenhang mit der Steuerung des Zins- und Liquiditätsrisikos des Bankbuchs durch das ALM stellen nicht endfällige Kredite / Einlagen dar. Die Verwendung von durchschnittlichen Referenzsätzen führt hier zu ungewollten Kundenmargenschwankungen auf Grund der kontinuierlichen Kapitalrückzahlung während der Laufzeit, weshalb die Tranchen/Referenzsätze zusätzlich laufzeitgewichtet werden sollten. Der Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die beiden Transferpreis-Berechnungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen sowie die Auswirkungen auf das Kunden- und ALM-Ergebnis.

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Ein Qualitätsmerkmal von Transferpreisen ist die Margenstabilität im Kundengeschäft. Aus diesem Grund müssen die Risikopositionen (Zins, Liquidität) durch das ALM steuerbar sein. Die Verwendung von “unsauberen” Transferpreismodellen für die Steuerung von bilanzwirksamen Positionen ohne vertraglich eindeutig vereinbarte Bindung kann zu signifikanten Problemen im Hedging sowie zu ungewollten Schwankungen des Gesamtbankergebnisses führen.

Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der dynamischen Steuerung dieser Positionen mit rollierenden Sätzen, mit einem besonderen Fokus auf den Umgang mit Volumenserhöhungen und -abflüssen. Analysiert werden die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Methoden und deren Auswirkungen auf den Zinskonditionen- und Strukturbeitrag.

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Eine “tragfähige” Kapitalbindungsbilanz zu erstellen ist heute ein zentrales Thema der Gesamtbanksteuerung/ALM und der Governance/Compliance einer Bank. Auf Basis der Kapitalbindungsbilanz wird das Pricing im Kundengeschäft (Liquiditätskosten) und die Liquidität im ALM gesteuert, wird das Refinanzierungsrisiko gemessen (notwendige Liquiditätspuffer) und das Liquiditätskostenrisiko berechnet (ICAAP). So ist die Methodik und deren Akzeptanz in der Bank ein wichtiges Vorstandsthema, wofür der Vorstand auch die Verantwortung gegenüber dem Gesetzgeber übernimmt.

Es ist nicht der Umgang mit fixen, vertraglich geregelten Kapitalbindungen, der das Thema anspruchsvoll macht. Es ist die Vielzahl von Produkten ohne (genau) vereinbarte Laufzeit, mit Kündigungsmöglichkeiten, mit Ausnützungsoptionen und mit Sicherheiten, Erfordernissen sowie die Anforderung von Validierung im Normalfall und von Stressfallannahmen, für die Klarheit geschaffen werden muss. Unser Artikel zeigt die heutige Methodik der Kapitalbindungsmodellierung, die dann bankindividuell auf die Verästelungen der Produktvielfalt einer Bank angepasst werden muss.

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Bei europäischen Universalbanken sind Produkte mit nicht definierter Zins- und Kapitalbindung die Regel und die darauf erzielten Margen stellen einen wesentlichen Bestandteil des Nettozinsertrages dar. Die Entwicklung einer möglichst professionellen Methodik für die Ableitung der Zins- und Kapitalbindungs-Transferpreise ist zwar relativ komplex, wird jedoch aus folgenden Gründen immer wichtiger:

  • Kampf der Banken um die Spareinlagen bedingt durch die erwarteten gesetzlichen Bestimmungen (Stichwort LCR/NSFR) sowie durch Bonitätskrisen, so dass deren Pricing zu einem wesentlichen Wettbewerbsfaktor wird
  • Druck des Gesetzgebers sowohl die Zins- als auch die Kapitalbindungsannahmen zu dokumentieren und zu validieren

Welche Varianten bei der Festlegung der Zinsbindung für b.a.w. Produkte zur Verfügung stehen und eine Beschreibung des “Finance Trainer” Ansatzes erwarten Sie in diesem Beitrag.

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